Die Auftraggeberkantone haben AMOSA mit den folgenden Zielen beauftragt:
- Die zeitgerechte Bereitstellung von wissenschaftlich fundierten Informationen zu Problemen des Arbeitsmarktes.
- Die Erarbeitung von Massnahmenvorschlägen zur Prävention, Bekämpfung von oder zum Umgang mit Arbeitslosigkeit.
- Die Nachbearbeitung lancierter Projekte: Aufbereitung von Eckdaten zu den bisherigen Projektthemen und zum Stand der Umsetzung der Massnahmen.
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit von AMOSA bildet das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Die Finanzierung geschieht durch den Arbeitslosenversicherungsfonds.
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