Stellensuchende ohne Leistungsbezug im Fokus der öffentlichen Arbeitsvermittlung

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Menschen, die auf Leistungen der Sozialhilfe oder der Invalidenversicherung angewiesen sind kontinuierlich gestiegen. Die Reintegration der betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt gewinnt vor diesem Hintergrund im Rahmen der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik an Bedeutung. So sind auch die Arbeitsmarktbehörden bzw. RAV verstärkt mit Personen konfrontiert, die keine monetären Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten, aber dennoch bei den RAV angemeldet sind und eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben. Wer sind sie und woher kommen sie? Was sind ihre Motive für die Anmeldung bei einem RAV? Welche Leistungen erhalten Sie? Wie kann Ihnen geholfen werden?

Jede dritte Person, die sich von einem RAV im AMOSA-Gebiet abmeldet, hat keine monetären Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen. Viele dieser Nichtleistungsbezüger weisen ein vergleichsweise schwächeres Arbeitsmarktintegrationspotenzial auf und die Handlungsspielräume für RAV-Personalberatende sind oft eingeschränkt. Insbesondere die Qualifizierung gestaltet sich aufgrund rechtlicher und finanzieller Hürden schwierig. Nichtleistungsbezüger sind eine sehr heterogene Personengruppe, wobei mehr als zehn Subgruppen mit ganz unterschiedlichen biographischen Hintergründen unterschieden werden können. Rund ein Drittel davon sind Erwerbstätige, die sich während der Kündigungsfrist angemeldet haben und deren Reintegrationspotenzial vergleichsweise hoch eingeschätzt wird. Weitere Gruppen sind Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Ausgesteuerte, Berufs- und Wiedereinsteigerinnen, Info- und Beratungskunden, Selbstständig Erwerbstätige, Personen aus dem EU-Raum, Familiennachzüger sowie vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge.

Bezeichnend für Nichtleistungsbezüger ist, dass in die Fallbearbeitung häufig mehrere Behörden, Institutionen und Organisationen involviert sind und der Zusammenarbeit aller Akteure eine wesentliche Rolle zukommt. Im Rahmen einer von AMOSA durchgeführten interdisziplinären Tagung wurden Handlungsempfehlungen gemeinsam mit über 60 Vertreterinnen und Vertretern von Sozialbehörden, IV-Stellen, Migrationsbehörden/ Integrationsfachstellen und Berufsberatung erarbeitet. Sie zielen darauf ab, die gemeinsamen Verbindungsstellen zu optimieren, die Fall-Transparenz zu verbessern und gemeinsame Absprachen bei der Fallbearbeitung zu fördern. Eine interne Bestandesaufnahme zu Good Practices zeigt ferner, dass in vielen Kantonen bereits erfolgreich Aktivitäten für Nichtleistungsbezüger angeboten werden.

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