ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und seinen Geschäftspartnern in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Datenbearbeitung gelten verbindliche Standards.
Sie sollen zusammen mit den AGB der Digitalen Verwaltung Schweiz faire Vertragsverhältnisse zwischen den öffentlichen Organen als Leistungsbezüger und Erbringer von IKT-Leistungen sicherstellen. Die AGB sind bei neuen Abschlüssen und Verträgen im Regelfall zu verwenden.