ALLGEMEINE HINWEISE FÜR DIE NUTZUNG DER INTERNETSEITE
Im Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips macht der Kanton Zürich wichtige Informationen im Internet allgemein abrufbar. Dabei achtet er mit grosser Sorgfalt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Informationsangebots. Auch setzt er angemessene, stets aktualisierte technische Massnahmen ein, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb seiner Internetseiten zu ermöglichen. Dennoch kann er nicht verhindern, dass sich die typischen Risiken des Internets in einzelnen Fällen verwirklichen. Kantonale Internetseiten können deshalb nur unter gewissen Voraussetzungen bzw. Einschränkungen genutzt werden.
GELTUNGSBEREICH
Für die Webseite von AMOSA gelten dieselben Nutzungshinweise/Datenschutzerklärung des Kantons Zürich wie für den Webauftritt zh.ch. Antwort auf Fragen sowie weitere Informationen zu den Nutzungshinweisen gibt zhweb@zh.ch.